Energieberatung

Zum 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten und hat die Bedingungen für den Verkauf/Vermietung einer Immobilie deutlich verschärft.

So ist der Eigentümer im Fall der Veräußerung/Vermietung seiner Liegenschaft seit diesem Zeitpunk zur Angabe des Energieverbrauchs sowie der Energieeffizienzklasse (beides Daten aus dem jeweiligen, gültigen Energieausweis) verpflichtet.

Der Gesetzgeber differenziert dabei zwei gültige Ausweisvarianten, die in Abhängigkeit vom Alter der Immobilie erstellt werden müssen. Den verbrauchsorientierten und bedarfsorientierten Energieausweis.

Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung eines für Ihre Immobilie geeigneten Energieausweises behilflich. Schon seit einigen Jahren arbeiten wir mit mehreren erfahrenen Ansprechpartnern (Energieberater und Schornsteinfeger im Raum Bonn) rund um den Energieausweis zusammen. Diese erstellen Ihnen zeitnah und kostenschonend ein geeignetes Ausweisdokument.

Sprechen Sie uns einfach an- wir stellen Ihnen unmittelbar den Kontakt her!

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